Inhalt von Sendungen: Gespielt werden dürfen alle Lieder von Interpreten, die bei der
GEMA gelistet sind und nicht gegen deutsches Recht verstoßen.
Bei fragwürdigen Liedern sind Verbotslisten wie z.B. die des
BPjM zu beachten.
Außerdem dürfen pro Interpret maximal 2 Lieder pro Stunde, mit mindestens 20 Minuten Abstand zueinander gespielt werden.
META-TAGS aller Titel müssen übertragen werden und sauber gehalten werden (nur Interpret und Titel).